Sortenschutz - Patentanwaltskanzlei Bourgeois
Sortenschutz
Sie können für neue Pflanzensorten ein gewerbliches Schutzrecht eintragen lassen. Je nach Art beträgt die Schutzdauer 25 oder 30 Jahre. Dabei können Sie den Sortenschutz für Deutschland oder beispielsweise für das Gebiet der Europäischen Union beantragen.