Lizenzverträge - Patentanwaltskanzlei Bourgeois
Lizenzverträge
Als Inhaber von gewerblichen Schutzrechten (wie Patenten, Marken oder Geschmacksmustern) räumen Sie Dritten per Lizenzverträge ein Nutzungsrecht daran ein. Dabei können Sie das Nutzungsrecht mehreren Lizenznehmern oder einem einzigen Lizenznehmer exklusiv ("ausschließlich") erteilen. Der Vertrag wird individuell auf Ihren Einzelfall ausgestaltet.