Geschmacksmuster - Patentanwaltskanzlei Bourgeois

Geschmacksmuster - Rechtliche Beratung

Mit dem Geschmacksmuster können Sie sich Ihre Ideen zu ästhetischen Gestaltungsformen schützen lassen. Hierzu zählen Design, Farben und Formen. Es wird also die Erscheinungsform geschützt. Dabei werden Neuheit und Eigenart vorausgesetzt. Sie entscheiden, ob Sie das Schutzgebiet auf Deutschland oder beispielsweise auf das Gebiet der Europäischen Union in Form eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters erstrecken möchten. Die Dauer eines Geschmacksmusterschutzes kann bis zu 25 Jahre betragen.

Wenn Sie einen Geschmacksmuster-Schutz erlangt haben, dürfen Dritte Ihr Muster nicht in identischer oder ähnlicher Weise nachahmen, es sei denn, Sie vergeben Lizenzen.

Gern möchte ich Ihnen einige Geschmacksmuster-Beispiele nennen: Möbel, Verpackungen, Schmuck, Taschen und Bekleidung, Dekoration oder Haushaltswaren.

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Geschmacksmuster

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