Marken / Markenschutz - Patentanwaltskanzlei Bourgeois

  • Markenurkunde

Marken - Schutzrecht mit dem R im Kreis

Eintragung und Recherche

Marken stellen ein Verbietungsrecht dar, das den guten Namen schützt. Sie setzen sich aus dem Kennzeichen selbst und ausgewählten Waren oder Dienstleistungen zusammen. Das Kennzeichen ist beispielsweise ein Wort oder ein Logo. Marken dienen als Unterscheidungskennzeichen. Damit erlangen Ihre Waren und Dienstleistungen ein Wiedererkennungsmerkmal, das sich bei Ihren Kunden einprägt. Die Waren und Dienstleistungen wählen Sie aus: Decken Sie Ihre derzeitgen Produkte ab oder schützen Sie Dienstleistungen, die Sie zukünftig anbieten werden.

Der Markenschutz ist praktisch weltweit möglich. Oftmals ist bereits ein deutschlandweiter Schutz ausreichend. Reicht Ihr Markt über Deutschland hinaus, bietet sich ein Schutzrecht für die gesamte Europäischen Union an. Auf Basis dieser Markenanmeldungen kann der Schutz auf weitere Länder erweitert werden. Hier kommt es auf die richtige Anmeldestrategie an.

Die Marken haben üblicherweise eine Schutzdauer von zehn Jahren und können anschließend beliebig oft verlängert werden.

Um das Schutzrecht eingetragen zu bekommen, muss es beispielsweise in Deutschland zwei Hürden überwinden. In einem ersten Schritt wird vom Markenamt geprüft, ob Ihr Kennzeichen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. So darf es für die gewünschten Produkte nicht beschreibend sein: Eine Zitronenform für Früchte wird demnach abgelehnt. Danach können andere Rechteinhaber gegen Ihr neues Schutzrecht Widerspruch einlegen, falls sie befürchten, dass Kunden Ihre Marke mit dem eigenen Aushängeschild verwechseln könnten.

Um im Vorfeld einer Anmeldung einschätzen zu können, welche anderen Rechte existieren, biete ich eine Recherche etwa über existierende Marken, Firmennamen oder Domains sowie in Social Media an.

Überwachung - Dauerrecherche

Sobald Ihre Marke eingetragen ist, empfiehlt es sich, das Register zu beobachten. Welche anderen Schutzrechte werden angemeldet, die mich vielleicht stören? Was unternimmt mein Wettbewerber?

Mit der Überwachung mache ich Sie regelmäßig auf mögliche relevante Kollisionen aufmerksam. Sie entscheiden, ob Sie das neue Recht des Wettbewerbers stört und in den Bereich Ihrer Schutzrechte hineinragt. Mit einem Widerspruch werden dem zuständigen Amt Argumente vorgelegt und versucht, das Wettbewerbsrecht wieder löschen zu lassen. Dadurch wird eine Verwechslungsgefahr verhindert. Das Widerspruchsverfahren ist ein amtliches Verfahren.

 

Verletzung Ihrer Rechte

Nutzt jemand Ihre Marke? Könnten Ihre Kunden einen Auftritt von Wettbewerbern mit Ihren Unternehmen und Ihren Produkten verwechseln? Dagegen können Sie sich wehren! Von einer ersten Anfrage (die sogenannte Berechtigungsanfrage) über eine Abmahnung bis hin zu einer Verletzungsklage bestehen passende Handlungsmöglichkeiten.

Die Berechtigungsanfrage fordert die Gegenseite auf, Stellung zur Nutzung Ihres Schutzrechts zu nehmen und erklären, warum Ihre Rechte nicht beachtet werden. Sollte die Berechtigungsanfrage unberechtigt sein, hat dies für Sie keinerlei Konsequenzen.

Mit der Abmahnung wird die Gegenseite aufgefordert, verletzende Handlungen unmittelbar zu beenden. Juristen sprechen von Unterlassung. Zudem kann Schadenersatz eingefordert werden.

Die Verletzungsklage wird beim zuständigen Landgericht eingereicht. Hierbei arbeite ich mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen, um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können.

 

Sie möchten ein Schutzrecht anmelden? Oder möchten Sie wissen, ob Ihr Logo bereits existiert?

Alle Fragen zum Markenrecht können wir in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtern. Gern können Sie mich unter der Telefonnummer +49 (25 92) 977 83 63 erreichen.

Selbstverständlich lässt sich auch das Kontaktformular nutzen.

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