Die Kostenfrage - Patentanwaltskanzlei Bourgeois

Die Kostenfrage für die Einschaltung eines Patentanwalts

Kosten für die Einschaltung eines Patentanwalts

Eine Vergütung der Dienstleistungen erfolgt in der Regel nach Aufwand, das bedeutet, dass ein Stundenhonorar mit Ihnen vereinbart wird. Darüber hinaus gibt es für bestimmte Tätigkeiten wie die Erstellung einer Patentanmeldung, die Einreichung einer Markenanmeldung oder Auseinandersetzungen mit den Patent- und Markenämtern pauschale Grundbeträge.

In Streitfällen bzw. gerichtlichen Auseinandersetzungen, in denen Sie vertreten werden, greifen in der Regel die gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Die Erstberatung

Wenn Sie eine Erstberatung in Anspruch nehmen möchten, nehme ich mir gern die Zeit dafür. Ihnen werden die für Sie passenden Schutzrechte und Strategien vorgestellt und es wird Ihnen erläutert, welcher Schutz durch welche Maßnahme erzielt wird. Für eine bis zu einstündige Erstberatung werden 200 EUR netto berechnet.

Fahrtkosten werden ggf. gesondert berechnet.

Patentanmeldung

Die Kosten für eine neu zu erstellende Patentanmeldung ist insbesondere abhängig von dem zeitlichen Aufwand der Erstellung bzw. der Komplexität des Sachverhalts. Darüber hinaus werden in jedem Staat unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Es soll Ihnen dennoch ein grober Kostenrahmen genannt werden:

einfach: ca. 2.000 - 2.500 €
mittel: ca. 2.500 - 3.500 €
komplex: ca. 3.500 - 4.500 €

 
Die Anmelde- und Prüfungsgebühren für Deutschland betragen zusätzlich 390 € (elektronische Anmeldung).
 
In der Regel empfiehlt es sich, zunächst eine Recherche zum relevanten Stand der Technik durchzuführen (Erfahrungswert: 200 bis 1.000 €). Dadurch kann die Anmeldung auf existierende Vorveröffentlichungen abgestimmt werden. Die Recherche kann jedoch auch das Ergebnis liefern, dass die Erfindung bereits existiert oder diese nahelegt wird. In dem Fall sollte von einer Anmeldung Abstand genommen werden, so dass keine unnötigen Kosten für die Erstellung des Anmeldetextes entstehen.

Während des amtlichen Prüfungsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt können weitere Kosten entstehen. Unser Erfahrungswert: 200 bis 2.000 €.

Weitere Patentierungsmöglichkeiten in Europa und der ganzen Welt sowie die damit verbundenen Kosten werden Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch erläutert.

Markenanmeldung

Sie können ein beispielsweise ein Wort oder ein Logo als Marke schützen lassen. Hierzu ist anzugeben, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke eingetragen werden soll. Sämtliche Waren und Dienstleistungen sind auf 45 Klassen aufgeteilt worden. Die Klasse 25 beispielsweise umfasst Bekleidung und Schuhwaren; der Klasse 36 etwa gehören Dienstleistungen aus dem Finanz- und Versicherungswesen an. In einer Grundgebühr sind drei Klassen (Deutschland) bzw. eine Klasse (Europäische Union) enthalten.

Markenanmeldung für Deutschland (inkl. Amtsgebühren): ab 800 €
Markenanmeldung für die Europäische Union (inkl. Amtsgebühren): ab 1.550 €

In den meisten Fällen ist es sinnvoll, vor Einreichung einer Markenanmeldung eine Recherche durchzuführen. Hierdurch können identische oder ähnliche Marken identifiziert und mögliche Kollisionen vermieden werden.

Öffentliche Förderung

Unter gewissen Voraussetzungen können Unternehmen für Patentanmeldungen öffentliche Mittel für ihre Erfindung in Anspruch nehmen. Diese Mittel umfassen beispielsweise Zuschüsse zu Anwalts- und Amtskosten, welche nicht zurückgezahlt werden brauchen. Ein Programm richtet sich beispielsweise an kleine und mittelgroße Unternehmen und stellt Gelder von bis zu 24.000 € in Aussicht. Sprechen Sie mich zu Förderungen und Zuschüssen einfach an.

Einfach anrufen!

Bitte kontaktieren Sie die Patentanwaltskanzlei Bourgeois, um Ihnen vorab einen Überblick über die entstehenden Kosten geben zu können. Sie erreichen die Kanzlei unter der Rufnummer 0 25 92 / 977 83 63 oder per E-Mail.

Die zuvor genannten Kosten verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwehrsteuer.