Halbleiterschutz - Patentanwaltskanzlei Bourgeois
Halbleiterschutz
Der Halbleiterschutz des geistigen Eigentums umfasst die als Topographien bezeichneten dreidimensionalen Strukturen von Halbleitererzeugnissen. Voraussetzung ist eine gewisse Eigenart. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre.